Ein Türke ging im März 2023 in Höngg auf einen irakischen Autofahrer los. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten. Zudem muss er für zehn Jahre das Land verlassen.

Türke (35) sticht in Zürich Höngg auf irakischen Autofahrer ein: Landesverweis.

Am 28. März 2023 griff ein heute 35-jähriger Türke auf der Europabrücke einen Kontrahenten aus dem Irak mit einer Klinge an.

Road Rage auf Zürichs Strassen: Am 28. März 2023 war ein damals 34-jähriger Türke in seinem Mercedes GLE 250 mit seiner Ehefrau auf der Europabrücke unterwegs. Dann kam es plötzlich zu einem verbalen Disput zwischen der Ehegattin des Türken und einem 22-jährigen irakischen Fahrer eines Audi RS7. Die Situation eskalierte, die beiden Männer stiegen aus und es kam zu einer tätlichen Auseinandersetzung.

Nach der Schlägerei fuhren beide weiter. Der 22-jährige in Glattbrugg wohnhafte Iraker stellte sich auf der Limmattalstrasse in Höngg allerdings dem Mercedes in den Weg. Laut seinem Anwalt, um den SUV-Fahrer zur Rede zu stellen und «für die Polizei anzuhalten». Laut der Anklage sei der Türke dann mit einer rund sieben Zentimeter langen Klinge auf seinen Kontrahenten losgegangen und habe und damit mehrere Male in Richtung des Gesichts und des Oberkörpers gestochen.

Das Gericht verurteilte den Türken wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und versuchter einfacher Körperverletzung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten. 92 bereits in U-Haft verbrachte Tage werden der Haftstrafe angerechnet. Zudem wird er für zehn Jahre des Landes verwiesen, dem Opfer aus dem Irak muss er eine Genugtuung von 9000 Franken entrichten.

Von einer Landesverweisung für seinen Mandanten sei abzusehen, so der Verteidiger. So sei der Mann erst vor drei Jahren in die Schweiz gekommen und er sei der deutschen Sprache noch nicht mächtig. Er habe aber eine türkischstämmige Schweizerin geheiratet, erst vor wenigen Tagen sei er Vater einer gemeinsamen Tochter geworden. «Ein Landesverweis hätte daher schwere Auswirkungen auf das gemeinsame Familienleben.»