Das Tötungsdelikt in Basel, bei dem der mutmassliche Täter unbegleiteten Freigang erhielt, schlägt weiter Wellen. Die SVP überlegt sich derweil, die lebenslange Verwahrung von gefährlichen Straftätern erneut im Parlament einzubringen.
In Basel wurde am Donnerstag eine 75-jährige Frau Opfer von einem Tötungsdelikt. Die Tat beging der mutmassliche Täter während seines Hafturlaubs. Politiker fordern nun strengere Regelungen, insbesondere für unbegleitete Hafturlaube bei gefährlichen Straftätern.
Am Montag äusserten sich die Behörden zum Tötungsdelikt vom letzten Donnerstag in Basel. Dabei wurde eine 75-Jährige in einem Treppenhaus tot aufgefunden, der Täter soll die Tat während eines unbegleiteten Hafturlaubs begangen haben. Er befand sich in einer stationären Massnahme in der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel, nachdem er vor zehn Jahren bereits zwei Frauen getötet hatte.
Die Behörden zeigten sich bestürzt, doch Vollzugsöffnungen seien wichtig und gesetzlich vorgeschrieben. Im Bundeshaus kommt das aber bei vielen gar nicht gut an – gerade mit Blick auf die 2004 vom Volk angenommene Verwahrungsinitiative. Für SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel ist klar: Die unbegleiteten Hafturlaube von Personen, die wegen schwerer Straftaten verwahrt werden, widersprechen dem Volkswillen. «Die Verwahrungsinitiative wurde angenommen – und auch heute kann ein Grossteil der Bevölkerung nicht verstehen, dass es zu solchen Fällen wie jüngst in Basel kommt», sagt die Juristin. Sie überlege sich, die Forderungen aus der Verwahrungsinitiative nochmals neu aufzurollen. Doch wie kann das Gesetz angepasst werden, um ähnliche Situationen zu vermeiden, ohne dabei die Menschenrechtskonvention zu verletzen? «Man darf nicht vergessen, dass es sich hierbei um Extremtäter handelt», sagt Fehr Düsel.
Auch ihr Parteikollege Pascal Schmid fordert Änderungen in der Verwahrungspraxis. Laut ihm sind vor allem die Richter in der Pflicht. «Die Gerichte müssten mehr Verwahrungen anordnen», sagt Schmid. Ausserdem empört den ehemaligen Richter, dass «nicht oder kaum therapierbare Täter jahrelang auf Kosten der Steuerzahler» therapiert werden. «Offenbar besteht da gesetzgeberischer Handlungsbedarf», findet der Thurgauer. Er werde einen entsprechenden Vorstoss einreichen.
Wenn ein Täter anhaltend gefährlich und nicht therapierbar sei, könne er mit den heutigen Mitteln des Gesetzes schon verwahrt werden, sagt FDP-Ständerat Andrea Caroni. «Da der Täter von Basel jetzt ein Wiederholungstäter ist, bei dem die Therapie offensichtlich gescheitert ist, scheint er mir ein Schulbuchfall für eine Verwahrung.» Für Verwahrte habe das Parlament jüngst bereits ein Verbot unbegleiteter Freigänge und Urlaube beschlossen, nimmt er Nina Fehr Düsel (SVP) den Wind aus den Segeln, die genau eine solche Verschärfung fordert. Für Täter im geschlossenen psychiatrischen Vollzug, wie beim Täter von Basel, sind derzeit aber noch unbegleitete Freigänge möglich, diese waren nicht Teil der jüngsten Gesetzesrevision. Der Mordfall von Basel hat Andrea Caroni aber zum Nachdenken gebracht: «Wir sollten auch hier ein Verbot ins Auge fassen», sagt er.