Eine linksextremistische mit Fördergeldern subventionierte «Künstlerin» (37) aus dem Umfeld des Schwarzen Blocks muss sich wegen Angriffs gegen einen Polizisten vor Gericht verantworten.
Eine linksextremistische Zürcher Künstlerin soll sich bei einer unbewilligten Demo an einer Attacke gegen einen Stadtpolizisten beteiligt haben. Die Beschuldigte blieb am Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich unentschuldigt fern.
Die Schweizerin stammt aus der Zürcher «Goldküste» und wohnt jetzt im Kreis 3. Sie hat während fünf Jahren an einer renommierten deutschen Kunstakademie studiert und in Deutschland verschiedene Stipendien erhalten. Auch in der Schweiz hat sie Unterstützungsbeiträge erhalten – zwei Projektfinanzierungen der Kulturförderung des Kantons Zürich und ein Covid-19-Arbeitsstipendium der Stadt Zürich.
Die Anklagepunkte gegen die preisgekrönte linksextremistische Künstlerin sind happig: Angriff, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Befreiung von Gefangenen, Sachbeschädigung, Landfriedensbruch und Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration. Die heute 37-Jährige soll sich in der Nacht vom 1. auf den 2. April 2023 an einer äusserst gewalttätigen Demonstration beteiligt haben.
Damals zogen rund 400 Personen vom Steinfelsplatz im Kreis 5 Richtung Langstrasse in den Kreis 4. Dabei wurden die Sicherheitskräfte und Polizeifahrzeuge mit Molotow-Cocktails, Eisenstangen und Steinen angegriffen. Sieben Polizisten wurden verletzt. «Nur mit viel Glück gab es dabei keine schwer verletzten Polizisten oder Unbeteiligten», schrieb die Stadtpolizei in einer Medienmitteilung.
Unter den Verletzten befand sich auch der Einsatzleiter der Polizei. Er hatte eine flaschenwerfende Frau an der Dienerstrasse im Kreis 4 festgehalten, als er von sieben bis zwölf Chaoten attackiert wurde. Sie drängten ihn in einen Hauseingang und schlugen mit Fäusten und Fusstritt auf ihn ein, so dass die Flaschenwerferin fliehen konnte. An der Attacke gegen den Polizisten soll sich auch die Beschuldigte beteiligt haben. «Mit ihrem Verhalten bezweckte die Beschuldigte somit die Flucht der arretierten Flaschenwerferin und half aktiv mit», heisst es in der Anklageschrift.
Der Einsatzleiter erlitt aufgrund der Schläge ein Hämatom am rechten Auge sowie diverse Prellungen und Schwellungen im Gesichtsbereich, an der rechten Hand und hatte während drei bis vier Tagen Schmerzen in der Hüfte. Die Beschuldigte wurde kurz nach Mitternacht verhaftet. Sie sass 19 Tage in Untersuchungshaft. Der Staatsanwalt verlangt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten und eine Busse von 300 Franken (sic!). Zudem soll die einschlägig vorbestrafte Frau eine Bewährungshilfe während der vierjährigen Probezeit erhalten. Für die Untersuchungskosten von 4’000 Franken soll sie auch aufkommen müssen.
An der Verhandlung vom Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich blieb die Beschuldigte allerdings unentschuldigt fern. Der Prozess wird nun an einem noch nicht bekannten neuen Datum wiederholt. Dann wird der Staatsanwalt auch mitteilen, wie viele Monate die Frau von der geforderten 16 Monaten absitzen soll, denn ursprünglich hat er eine bedingte Freiheitsstrafe gefordert.