Eine kosovarische Familie muss die Schweiz verlassen, nachdem sie über Jahrzehnte 618’000 Franken Sozialhilfe bezogen hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Ehepaars abgewiesen, trotz ihrer jüngsten Arbeitsaufnahme.

Einzelfall XXXXXX

Das Bundesgericht entscheidet: 618’000 Franken Sozialhilfe sind zu viel! Kosovarische Familie aus dem Aargau muss die Schweiz verlassen.

Deutlich mehr als ihr halbes Leben haben ein 55-Jähriger und seine 50-jährige Ehefrau, beide aus dem Kosovo, in der Schweiz verbracht. Doch nun müssen sie das Land verlassen. Das hat das Bundesgericht, in diesem Fall durch drei Richterinnen und zwei Richter besetzt, entschieden.

Das Gericht hat die Beschwerde des Ehepaars gegen ein Urteil des Aargauer Verwaltungsgerichts abgewiesen. Das Aargauer Migrationsamt hatte dem Ehepaar und ihrem jüngsten, heute 13-jährigen Sohn die Niederlassungsbewilligung entzogen und ihre Wegweisung verfügt. Drei weitere Kinder sind erwachsen und nicht Teil dieses Rechtsstreits.

Die Frau war 1992 als 17-Jährige per Familiennachzug in die Schweiz gekommen. Nach der Heirat mit ihrem Ehemann im Kosovo kam dieser als 25-Jähriger 1994 in die Schweiz nach. Ab Mai 2008 bis Ende 2022 bezog es rund 618’000 Franken Sozialhilfe von ihrer Gemeinde. Im Januar 2022 kündigte das Migrationsamt ihnen an, die Niederlassungsbewilligung zu entziehen – wegen ihrer Abhängigkeit von der Sozialhilfe. Im April machte es seine Ankündigung wahr.

Der Entzug der Niederlassungsbewilligung ist gemäss Bundesgericht möglich, wenn ein Ausländer «dauerhaft und in erheblichem Mass auf Sozialhilfe angewiesen ist». Angesichts der Höhe und der fast 15 Jahre Bezugsdauer sieht das Bundesgericht allerdings den dauerhaften und erheblichen Bezug von Sozialhilfe als gegeben. Wie das Obergericht taxiert es als zweifelhaft, ob sich das Ehepaar dauerhaft von der Sozialhilfe gelöst habe. Denn beide hätten sich doch erst um Arbeit bemüht, als das Migrationsamt ihnen mit dem Widerruf gedroht hatte.

Ihr Sozialhilfebezug sei darüber hinaus weitgehend selbst verschuldet gewesen. Auch das Bundesgericht erkennt eine «erhebliche Wahrscheinlichkeit» für einen künftigen Sozialhilfebezug.