Am Mittwoch wurden drei schwerkriminelle Ukrainer in die Ukraine ausgeschafft. Was sie dort genau erwartet, ist unklar, aber der Einzug in die Armee ist wahrscheinlich.
Am Mittwoch wurden drei straffällige ukrainische Staatsbürger in die Ukraine zurückgeschafft. Es war das erste Mal seit Kriegsbeginn 2022. Ein Landesverweis erfolgt nur bei schweren Straftaten.
Am Mittwoch wurden drei straffällige ukrainische Staatsbürger in die Ukraine zurückgeschafft. Es war das erste Mal seit Kriegsbeginn 2022. Was genau mit den Straftätern in der Ukraine passiert, sei nicht klar, schreibt die NZZ. Vermutet wird aber, dass die drei in die Armee eingezogen und an die Front geschickt werden.
Gemäss Informationen der NZZ werden die Straftäter, begleitet von der Kantonspolizei Zürich, nach Polen ausgeflogen. Dort werden sie auf dem Landweg in die Ukraine gebracht. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigt die Informationen gegenüber der NZZ. «Es ist richtig, dass drei Personen mittels Sonderflug in die Ukraine zurückgeführt wurden», schreibt die Behörde demnach. Es handle sich um verurteilte Straftäter mit Landesverweis. Landesverweise werden von Gerichten Tätern von schweren Straftaten erteilt. Das beinhaltet zum Beispiel Raub oder Körperverletzung.
«Bei verurteilten Straftätern mit Landesverweis muss die Zumutbarkeit der Rückkehr nicht geprüft werden», äusserte sich das SEM gegenüber der NZZ. Einzig müsse überprüft werden, ob der abgeschobenen Person eine Verfolgung oder Menschenrechtsverletzungen drohten. «Ein möglicher Einzug in den Militärdienst ist in diesem Kontext kein Hindernis», schreibt das SEM weiter. Erst vor zwei Wochen wurde die Rückführung von zwei (sic!) verurteilten Afghanen bekannt. Ob und wann nächste Ausschaffungen folgen, konnte das SEM nicht sagen. Der Wegweisungsvollzug fällt in den Kompetenzbereich der Kantone.