Rund 1’200 Stunden leisteten Angestellte eines privaten Pflegeunternehmens illegal. Nun wurde die Betreiberin aus Indien zu einer Geldstrafe verurteilt.
Eine 56-jährige Inderin hat den Kanton Bern um 31’523 Franken betrogen. Sie rechnete 1’182 Pflegestunden ihres Spitex-Unternehmens illegal bei Krankenkassen und dem Kanton ab. Die Inderin wurde wegen Betrugs und fehlender Bewilligung verurteilt.
31’523 Franken erwirtschaftete A.D.* innert weniger Wochen mit ihrem Pflegeunternehmen in Bern. Eigentlich eine gute Bilanz – wäre das Ganze nicht auf illegalem Weg geschehen. 1182 Pflegestunden rechnete sie unter ihrem Namen und unter ihrer Zulassung bei den Krankenkassen und dem Kanton Bern ab. Dafür wurde sie vom Gesundheitsamt des Kantons Berns entschädigt.
Geleistet haben diese Stunden jedoch drei bei ihr angestellte Pflegerinnen illegal. Dies geht aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Berns hervor. Damit täuschte die gelernte Pflegefachfrau sowohl die Krankenkasse als auch den Kanton. Sie wurde nun wegen Betrugs verurteilt. Laut Strafbefehl hat sie mit «Wissen und Willen» gegen das Gesetz gehandelt.
Gleichzeitig wurde die 56-jährige Inderin wegen Handels als Leistungserbringer ohne Bewilligung schuldig gesprochen. Für ihre private Spitex-Organisation, die Pflege- und Betreuungsdienstleistungen anbot, fehlten ihr die nötigen Papiere. Dies, obwohl sie sich der Bewilligungspflicht bewusst gewesen sei. Sie habe nämlich das Gesuch bereits eingereicht, die entsprechende Erlaubnis jedoch nicht erhalten.
Von einer obligatorischen Landesverweisung der Inderin wurde jedoch abgesehen. Begründet wurde dies einmal mehr unter Berufung des «persönlichen Härtefalls». Sie sei in der Schweiz verwurzelt, beherrsche die Sprache und übe den wichtigen Beruf der Pflegefachfrau aus.