Heute geht der «Loverboy»-Prozess von Winterthur am Obergericht in Zürich in die zweite Runde. Ein junger Migrant bot seine damals zwölfjährige Freundin seinen Kollegen zum Geschlechtsverkehr an. Der Hauptbeschuldigte will eine mildere Strafe.

Misshandlung von Frauen durch Migranten

Vor dem Obergericht müssen sich fünf junge Migranten verantworten, die ein zwölfjähriges Mädchen vergewaltigt und sexuell genötigt haben. Der sogenannte «Loverboy»-Prozess vor dem Bezirksgericht Winterthur im Juli 2022 hat in den Medien für grosse Schlagzeilen gesorgt.

Das Gericht verurteilte einen heute 23-jährigen Migranten zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten. Er wurde anfangs 2020 verhaftet und sass lange in Sicherheitshaft, ist seit Sommer 2023 jedoch wieder auf freiem Fuss (sic!).

Der Mann hatte das zwölfjährige Mädchen Ende 2017 kennengelernt und hatte zwei Jahre lang regelmässigen Kontakt mit ihr. Das Mädchen war unsterblich in den vier Jahre älteren Jugendlichen verliebt gewesen und hat alles für ihn gemacht. Dies erkannte der Freund und nutzte es gezielt aus.

Er stellte das Mädchen seinen «Bros», Kollegen und Cousins mit Migrationshintergrund für Vergewaltigungen zur Verfügung. Der Richter nannte dessen Verhalten niederträchtig und gemein. Der Beschuldigte brachte das Mädchen auch dazu, von seiner Familie insgesamt 15’000 Franken zu stehlen. Wenn sie ihm kein Geld gab, schlug er sie zusammen.

Der «Loverboy» und die sechs Mitbeschuldigten, alle mit Migrationshintergrund hatten am damaligen Prozess immer behauptet, dass das Mädchen immer freiwillig mitgemacht und Spass gehabt habe. Für das Bezirksgericht Winterthur war klar, dass der Geschlechtsverkehr zwischen dem 12-jährigen Mädchen und den Mitbeschuldigten nicht freiwillig war. Der Freund des Mädchens habe alles organisiert und befohlen.

Zum Teil habe es sich um eigentliche Massenvergewaltigungen gehandelt, sagte der Richter. Diese hätten nur stattfinden können, weil der Haupttäter sie wie ein Regisseur organisiert, befohlen und überwacht habe. «Die einzigen, die hier Spass hatten, waren die Männer.»

Die drei erwachsenen Kollegen müssen ins Gefängnis. Sie wurden zu unbedingten Freiheitsstrafen von fünf Jahren und neun Monaten, vier Jahren sowie drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Zwei von ihnen erhielten zudem Landesverweisungen.