Im Dezember 2026 soll die 13. AHV-Rente erstmals fliessen. Jeweils im Dezember wird sie quasi als «Dreizehnte» ausbezahlt. Das hat der Ständerat beschlossen.

Der Ständerat gibt grünes Licht für die 13. AHV-Rente.

Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt. Der Ständerat gibt dieser Umsetzungsvariante grünes Licht.

Und das deutlich mit 42 zu null Stimmen. Auch wenn sich die Bezüger noch etwas gedulden müssen, ist die «Dreizehnte» für viele ein willkommener Weihnachtsbatzen.

«Die Umsetzung auf Dezember 2026 ist sachlich und zeitlich richtig», sagte Mitte-Ständerat Erich Ettlin (62, OW). Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (60) verwies darauf, dass die Zahlung jeweils im Dezember einmalig ausbezahlt werde. Wer zwischen Januar und November sterbe, dessen Erben hätten damit also keinen Anspruch auf eine Nachzahlung der 13. AHV-Rente. Damit würden rund 80 Millionen jährlich eingespart.

Während die Auszahlungsfrage unbestritten war, bleibt der grosse Knackpunkt vorerst ungeklärt: die Finanzierung. Der Ständerat will dies erst später behandeln. Für die 13. AHV werden jährlich 4 bis 5 Milliarden Franken zusätzlich benötigt. Ohne Zusatzeinnahmen schmelzen die Reserven im AHV-Fonds bald einmal dahin. Um dies zu verhindern, möchte der Bundesrat die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte erhöhen. Bis 2030 bliebe der AHV-Fonds damit im Gleichgewicht.

Während FDP und SVP die Finanzierung erst mit der nächsten grossen AHV-Reform klären möchten, zeichnet sich ein möglicher Mitte-Links-Deal ab. Eine Mischvariante mit zusätzlichen Lohnprozenten und einer höheren Mehrwertsteuer – ein Mix, mit welchen Sozialministerin Baume-Schneider im Bundesrat gescheitert war.

Während die SP die Lohnprozente als sozialere Finanzierung anzapfen will, hat die Mitte dabei bereits die Finanzierung für ihre eigene Volksinitiative für bessere Ehepaarrenten im Blick. Deshalb lassen die Ständeräte auch prüfen, ob allenfalls Lohnprozente von der gut dotierten Arbeitslosenversicherung in die AHV umgeleitet werden können.