Ein Ehepaar aus Eritrea hat den Behörden ihre eigene Trennung vorgegaukelt, um höhere Sozialhilfeleistungen zu erschleichen. Kein Einzelfall wie sich heraus stellt.
Ein Ehepaar aus Eritrea täuscht jahrelang eine Trennung vor, um von höheren Sozialhilfeleistungen zu profitieren – die Familie soll nun des Landes verwiesen werden.
Das Kriminalgericht Luzern hat kürzlich ein Ehepaar aus Eritrea zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt und einen fünfjährigen Landesverweis ausgesprochen: Gemäss «Beobachter» haben die Eheleute den Behörden jahrelang vorgegaukelt, dass sie getrennt leben.
Aufgrund des höheren Sozialhilfeanspruchs für getrennt lebende Ehepaare haben sich die beiden mit ihrer Maskerade «gewerbsmässig» rund 30’000 Franken erschlichen. Gemäss der Luzerner Polizei handelt es sich möglicherweise um eine gängige Betrugsmasche – man habe in jenem Jahr festgestellt, dass es mehrere Fälle gebe und dass die «relevanten Personen aus ostafrikanischen Ländern» stammten.
Für SVP-Nationalrat und Ex-Richter Pascal Schmid steht fest, dass es sich beim Landesverweis um einen «goldrichtigen» Entscheid handle. Tatsächlich müsse eine Lösung aber bereits viel früher ansetzen: «Asylbewerbende in der Schweiz kommen viel zu einfach und viel zu lange in den Genuss von viel zu hohen Sozialhilfebeiträgen.» So seien beispielsweise zwei Drittel der Eritreer in der Schweiz auf Sozialhilfe angewiesen, betont der SVP-Asylchef.
Bei dauerhaftem Sozialhilfebezug müssten die Aufenthaltsbewilligungen «konsequent» entzogen werden, sagt Schmid. Hinzu komme, dass die betrügerischen Eheleute die Schweiz trotz des Urteils nicht verlassen müssten: Die Verneinung des Härtefalls haben sie an die nächste Instanz weitergezogen und ohnehin verweigere Eritrea die Rücknahme seiner Staatsbürger.
Auch auf nationaler Ebene sieht die Datenlage nur unwesentlich besser aus: Zwischen 2019 und 2023 wurden 796 Landesverweise aufgrund von einfachem Betrug im Bereich einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe ausgesprochen. Im gleichen Zeitraum wurden 985 Landesverweise aufgrund von unrechtmässigem Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe verhängt. Zahlen zu den genauen Umständen des Betrugs oder der exakten Herkunft der Verurteilten hat weder das Staatssekretariat für Migration (SEM) noch das Bundesamt für Statistik (BFS). Allgemein ist den Daten aber zu entnehmen, dass ausländische Verurteilte bei beiden Deliktstypen überrepräsentiert sind.