Zwei abgewiesene Asylsuchende aus Nordafrika attackierten im August 2024 einen jüdischen Briten (19) in Davos. Einer wurde ausgeschafft, der andere ist verschwunden. Nun liegt der Strafbefehl vor.

Importierter Antisemitismus in der Schweiz: Abgewiesene muslimische Asylbewerber greifen einen 19-jährigen orthodoxen Juden tätlich an.

Im August 2024 wurde ein 19-jähriger jüdisch-orthodoxer Brite in Davos brutal angegriffen. Zwei abgewiesene Asylsuchende schlugen, bespuckten und verfolgten ihn. Einer der Täter, ein Algerier, wurde im September nach Belgien ausgeschafft. Der zweite Täter, ein Libyer, ist untergetaucht und wurde per Strafbefehl zu zwei Monaten Haft verurteilt.

Ende August 2024 wurde der 19-jähriger jüdisch-orthodoxe Brite Eli K. in Davos auf der Promenade brutal angegriffen. Zwei nordafrikanische Männer gingen auf den Juden los und verprügelten ihn. «Ich lief die menschenleere Strasse entlang, als auf einmal zwei Männer aus dem Nichts auftauchten. Sie schlugen mich ins Gesicht, bespuckten mich und riefen ‹Free Palestine›», sagte Eli K. damals zu 20 Minuten. Der 19-Jährige versuchte zu fliehen, doch die Angreifer verfolgten ihn.

Es handelte sich dabei um zwei abgewiesene Asylsuchende aus dem Maghreb, 24 und 29 Jahre alt, untergebracht im Ausreisezentrum Flüeli in Valzeina, so die «Südostschweiz». Die Bündner Kantonspolizei konnte beide noch in der Tatnacht verhaften. Der jüdische Tourist erkannte die Täter wieder. Die Staatsanwaltschaft verzichtete damals auf Untersuchungshaft (sic!). Auch eine Ausschaffungshaft war wegen der damals noch unklaren Staatsangehörigkeit der beiden Männer nicht möglich.

Nun hat die Bündner Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen. Wie die «Südostschweiz» schreibt, wurde der damals 24-jährige Algerier bereits im September ausgeschafft. Die Schweiz überstellte ihn nach Belgien.

Der zweite Täter, ein damals 29-jähriger Libyer, entzog sich der Justiz. Er reiste unkontrolliert ab und ist untergetaucht. Sein jetziger Standort ist nicht bekannt. Doch der Strafbefehl gegen ihn ist rechtskräftig: Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt, auch weil er bereits in der Schweiz vorbestraft war. Falls der Libyer irgendwann in der Schweiz in eine Polizeikontrolle gerät, kommt er auf direktem Weg ins Gefängnis.