Ab 2025 ist es verboten, sein Gesicht in der Öffentlichkeit zu verhüllen. Es drohen Bussen bis zu 1000 Franken. Der Bundesrat sieht im neuen Gesetz allerdings viele Ausnahmen vor.

Ab 2025 ist es verboten, sein Gesicht in der Öffentlichkeit zu verhüllen. Es drohen Bussen bis zu 1000 Franken.

Ab dem 1. Januar 2025 ist es in der Schweiz verboten, an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Wer gegen das Verbot verstösst, kann mit einer Busse von 1000 Franken bestraft werden.

Das neue Gesetz geht auf die «Burka-Initiative» zurück. Im März 2021 sagte die Schweiz Ja zum Verhüllungsverbot. Bei der Umsetzung machte der Bundesrat von Anfang an klar, verschiedene Ausnahmen vorzusehen. Der Kreis der tatsächlich Betroffenen dürfte dadurch sehr klein werden. Dazu gehören neben Trägerinnen des muslimischen Ganzkörperschleiers auch Hooligans oder gewalttätige Demonstrierende.

Das Verbot gilt nicht in Flugzeugen, diplomatischen und konsularischen Räumen sowie in Gotteshäusern und anderen Sakralstätten. Masken zum Schutz der Gesundheit bleiben erlaubt, ebenso Schals gegen die Kälte oder Skimasken auf der Piste.

Erlaubt bleibt die Verhüllung des Gesichts auch aus Gründen der Sicherheit und des einheimischen Brauchtums. Gemeint ist hier etwa die Fasnacht. Zulässig bleibt sie auch für künstlerische und unterhaltende Darbietungen, was vor allem die Cosplay-Szene freut, sowie zu Werbezwecken.

Auch an Demos gilt das Gesichtsverhüllungsverbot nicht generell (sic!). Und zwar wegen der verfassungsmässig garantierten Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit: «Wenn Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum zur Ausübung dieser Grundrechte für den eigenen Schutz notwendig sind, sollen sie zulässig sein – sofern sie die zuständige Behörde vorgängig bewilligt hat und die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt wird», sagt der Bundesrat.