Eine Frau wurde Opfer ihres polnischen Ex-Mannes (54), der sie mit Säure angriff. Nun wurde der Pole vom Luzerner Kriminalgericht zu einer Haftstrafe verurteilt.

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Eine Frau erblindete auf einem Auge, nachdem ihr Ex-Mann ihr Säure ins Gesicht geschüttet hatte, bereits während ihrer Beziehung war er übergriffig geworden. Nun wurde der Pole unter anderem wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.

Wie jeden Morgen machte sich eine Frau aus dem Kanton Luzern mit ihrer Nichte auf den Weg zur Arbeit. Da der Weg schlecht beleuchtet war, ging das Mädchen mit der Taschenlampe voraus. Zuerst grüsste das Mädchen den dunkel gekleideten Mann, der ihnen entgegenkam, dann schüttete dieser der Frau eine chemische Substanz ins Gesicht. Seither ist die Frau auf einem Auge blind, auf dem anderen Auge hat sie noch 80 Prozent Sehkraft.

Gegenüber der Luzerner Staatsanwaltschaft gab die Verletzte an, es habe sich um eine sehr klebrige, nach Chlor riechende, stark ätzende, zähflüssige Flüssigkeit gehandelt. «Sie habe gespürt, wie die Flüssigkeit ihr Gesicht und ihre Augen verbrannt habe. Ihr Gesicht und ihre Augen hätten wie Feuer gebrannt», heisst es im Gerichtsurteil.

Fast drei Jahre später wurde der Pole (54) vom Luzerner Kriminalgericht wegen schwerer Körperverletzung, Drohung, Gefährdung des Lebens, Beschimpfung, versuchter Nötigung und unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem verurteilt.

Der Angeklagte war für die Verletzte jedoch kein Unbekannter, sondern niemand anderer als ihr Ex-Mann. Dieser soll bereits einige Monate zuvor «unbekannte Albaner damit beauftragt und dafür bezahlt haben, die Frau und deren neuen Partner zu schlagen und schwer zu verletzen», heisst es im Urteil weiter. Ein Bekannter habe die beauftragten Männer von ihrem Vorhaben abhalten können. Um Verletzungen vorzutäuschen, schminkten sich die Frau und ihr Freund das Gesicht. Dies, um den Ex-Mann davon abzuhalten, einen weiteren Angriff zu wagen und sein Vorhaben zu vollenden.

Denn bereits zuvor hatte er seiner Ex-Frau damit bedroht, sie zu «vernichten» oder «zu Sch*****» zu machen. Er hatte ihr auch angedroht, ihr Säure ins Gesicht zu schütten und ihre Augen herauszuschlagen. In ihrer Beziehung hatte der 54-jährige Pole seine Frau mit der flachen Hand oder mit der Faust ins Gesicht, gegen den Kopf, die Beine oder die Hüfte geschlagen. Im Frühling 2021 versuchte er zudem, sie mit dem Auto anzufahren.

Zusätzlich zu den Übergriffen auf seine ehemalige Partnerin verschaffte sich der Beschuldigte mit einem unbekannten Programm Zugang zum Mobiltelefon einer Luzerner Geschäftsführerin und verschickte mehrere Droh-SMS an deren Ehemann.

Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten verurteilt. Dabei wurden 829 Tage Auslieferungs-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft bereits angerechnet. Des Weiteren wurde der Täter zu einer bedingten Geldstrafe von insgesamt 7000 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt.

Zudem muss der Pole eine Busse von 250 Franken bezahlen. Schliesslich muss er der Privatklägerin, seiner Ex-Frau, eine Genugtuung von 80’000 Franken zahlen, sowie die Untersuchungs- und Gerichtsverfahrenskosten in der Höhe von 15’320 Franken bezahlen. Der Mann wird nach der Haft für zehn Jahre des Landes verwiesen.