Ein Serbe muss wegen Vergewaltigung und Inzests für fünf Jahre ins Gefängnis und wird danach des Landes verwiesen.
Ein Familienvater soll seine zehnjährige Tochter und deren gleichaltrige Freundin mehrfach massiv sexuell missbraucht haben.
Die Vorwürfe sind ungeheuerlich: Laut Anklageschrift hat ein serbischer Handwerker im gleichen Bett, in dem seine zehnjährige Tochter und deren gleichaltrige Freundin aus der Nachbarschaft übernachteten, sich an die Freundin herangemacht und sie kurzzeitig anal penetriert. Unter dem Vorwand, auf die Toilette zu müssen, floh das Mädchen im Pyjama panisch aus der Wohnung und rannte barfuss ins nahegelegene Elternhaus. Auch an seiner zum Tatzeitpunkt acht bis zehn Jahre alten Tochter soll sich der Beschuldigte insgesamt fünfmal vergangen haben.
Am Prozess vor dem Bezirksgericht Bülach bestritt der serbische Familienvater, Mitte 50, die Vorwürfe. Als die Richterin wissen wollte, warum das Nachbarsmädchen mitten in der Nacht nach Hause gerannt sei, antwortete er: «Ich weiss nicht, ich habe geschlafen.» Zudem fanden die Ärzte im Analbereich der Zehnjährigen DNA-Spuren des Beschuldigten. Seine Antwort: «Ich habe das Mädchen nicht berührt.» Auf die Frage der Richterin, warum er mit der damals acht- bis zehnjährigen Tochter jeweils zusammen gebadet und geduscht habe, sagte er: «Um Wasser zu sparen.»
Der Staatsanwalt verlangte wegen sexueller Handlungen mit einem Kind, sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Inzests (Blutschande) eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Jahre Landesverweisung. Die Freundin der Tochter habe eindrücklich vom Vorfall erzählt: Dass er seine «Sachen herausgenommen und hinten hineingesteckt» und sie «mit der Hand vorne berührt» habe. Zudem seien DNA-Spuren des Beschuldigten beim Mädchen gefunden worden.
Das Gericht verurteilte den Beschuldigten antragsgemäss zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und verweist ihn für zehn Jahre des Landes. Zudem muss der Vater seiner Tochter eine Genugtuung von 40’000 Franken bezahlen, dem Nachbarsmädchen 10’000 Franken. «Die Aussagen der beiden Mädchen sind glaubhaft», sagte die Richterin. Im Fall der Freundin würden die DNA-Spuren beweisen, dass sie im Analbereich berührt oder penetriert worden sei. Dass die Tochter von der Mutter instruiert wurde, könne ausgeschlossen werden: «Das ist eine Schutzbehauptung.»