Die Schweizer Politik macht vorwärts: Die Hamas wird verboten. Wer die Organisation unterstützt oder finanziert, dem drohen bis zu zwanzig Jahren Gefängnis.

Die Schweizer Politik macht vorwärts: Die Hamas wird verboten. Wer die Organisation unterstützt oder finanziert, dem drohen bis zu zwanzig Jahren Gefängnis.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung das Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen vorgelegt. Wer die Organisation aus der Schweiz unterstützt, dem drohen künftig happige Strafen.

Wer die Hamas unterstützt mit Geld oder mit Propaganda, der muss bald mit Konsequenzen rechnen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch die Botschaft zum Verbot der Hamas verabschiedet. Vieles ist exakt so, wie es erwartet wurde. Ausser einem wichtigen Detail: Die Zuständigkeit für die Strafverfolgung obliegt nun dem Bund.

Nach dem Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 waren sich Parlament und Bundesrat einig: Die Hamas soll verboten werden. Und dies rasch. Im Februar präsentierte Justizminister Beat Jans (60) eine entsprechende Vorlage. Der Bundesrat verspricht sich vom Verbot «eine präventive und repressive Wirkung». So soll das Risiko verringert werden, dass Terrororganisationen wie die Hamas die Schweiz als Rückzugsort nutzen. Auch die Terror-Gefahr in unserem Land soll dadurch sinken.

Nun hat der Gesamtbundesrat am Mittwoch die Botschaft zum Verbot der Hamas verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Das Gesetz verbietet die Hamas, Tarn- und Nachfolgegruppierungen sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln. Sie gelten als terroristische Organisationen.

«Wer sich an der Hamas beteiligt oder sie unterstützt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwanzig Jahren oder einer Geldstrafe bestraft», schreibt das Bundesamt für Polizei (Fedpol). Das soll auch für «verwandte» Organisationen gelten. Das sind solche, die eine besondere Nähe zur Hamas haben und mit deren Zielsetzung, Führungspersonen oder Mitteln übereinstimmen. Bevor die aber verboten werden können, muss der Bundesrat die zuständige Kommission konsultieren.

Das Hamas-Verbot verringere die Terror-Bedrohung in der Schweiz und ermögliche es den Behörden, «leichter und effizienter präventiv-polizeiliche Massnahmen wie Einreiseverbote oder Ausweisungen» zu ergreifen. Auch Geldflüsse über einheimische Finanzinstitute sollen so besser nachverfolgt und unterbunden werden können.

Nun braucht es noch die Zustimmung des Parlaments. Das ist aber Formsache. Das Gesetz soll vorerst auf fünf Jahre befristet werden.