Das Gericht in Freiburg hat einen Mann (50) aus Sri Lanka weitgehend freigesprochen, dem vorgeworfen wird, seine Ex-Frau Tausende Male vergewaltigt zu haben.

Drei Männer aus Nordafrika erbeuteten bei insgesamt 170 Raubzügen 420'000 Franken. Dabei entstand ein Sachschaden von rund 70'000 Franken. Nun konnten sie gefasst und verhaftet werden.

Ein Sri Lanker wurde in Freiburg weitgehend freigesprochen, obwohl ihm tausendfache Vergewaltigung seiner Ex-Frau vorgeworfen wurde. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe und Ausweisung, doch das Gericht entschied auf eine mildere Strafe.

Die Staatsanwaltschaft Fribourg hatte fünf Jahre Gefängnis und eine Ausweisung aus der Schweiz für einen 50-jährigen Sri Lanker gefordert. Ihm wurde vorgeworfen, seine Ex-Frau während fast 20 Jahren Ehe Tausende Male vergewaltigt zu haben (laut der Klägerseite mehr als 12’000 Mal).

Auch weitere Misshandlungen wurden dem Sri Lanker vorgeworfen. Letzte Woche wurde das Urteil gefällt: Der Mann erhielt 80 Tagessätze Geldstrafe auf Bewährung für drei Jahre sowie eine Busse von 500 Franken. Die Strafe ist für die dem Mann vorgeworfenen Taten eher mild. Die Richter hätten angesichts widersprüchlicher Aussagen entschieden, dass im Zweifel für den Angeklagten zu urteilen sei. Sie berücksichtigten daher nur die Drohungen, die der Mann ausgesprochen hatte, sowie einen Vorfall, bei dem die Polizei eingreifen musste.

«Das Gericht hat seine Arbeit schlampig erledigt. Es stützte seine Beweiswürdigung ausschliesslich auf Berichte. Bei Verhandlungen hinter verschlossenen Türen muss jedoch auch die Glaubwürdigkeit des Opfers berücksichtigt werden, was überhaupt nicht geschehen ist», kritisiert Taciana Da Gama, die Anwältin der Klägerin. Diese erhielt lediglich eine Entschädigung von 1000 Franken, obwohl sie 40’000 Franken gefordert hatte.

Auf Seiten des Angeklagten herrscht hingegen Zufriedenheit. «Das Urteil fällt eindeutig zu unseren Gunsten aus. Es ist eine Überraschung angesichts des aktuellen Trends in erster Instanz, wo Angeklagte in solchen Fällen häufig verurteilt werden. Mein Mandant ist erleichtert. In den zwanzig Jahren ihres Zusammenlebens hatte er nie den Eindruck, etwas gegen den Willen seiner Ex-Frau getan zu haben», erklärt der Anwalt des 50-Jährigen.