Kindesmisshandlung im Aargau: Hände auf Herdplatten gedrückt, Chilis in den Mund gesteckt. Türkischer Vater quälte jahrelang seine drei Töchter.
Ein Mann hat seine drei Töchter offenbar jahrelang körperlich misshandelt. Obwohl die Taten teilweise lange zurückliegen und manche bereits verjährt sind, wird er nun gebüsst.
Ein im Aargau wohnhafter Türke wird von seinen drei Töchtern beschuldigt, ihre körperliche und seelische Entwicklung gefährdet zu haben. Im Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde, wird detailliert beschrieben, was er ihnen angetan hat. So habe der Beschuldigte mehrfach eine Herdplatte angeschaltet und danach die Handflächen der Kinder darauf gedrückt.
Weiter wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, dass zwei seiner Töchter ihre Hände unter heisses Wasser aus dem Wasserhahn halten mussten. Zudem erhitzte er ein Messer in kochendem Wasser. «Hernach wickelte er den Griff des Messers mit einem Tuch ein, damit er dieses halten konnte und drückte die heisse Klinge auf die Handflächen und die Arme aller drei Mädchen», heisst es im Strafbefehl.
Der Türke hat seine Töchter auch mit roten Chilis gequält: Er schnitt diese auf und drückte mit seiner Hand beidseitig gegen die Wangen der Mädchen, sodass diese ihren Mund öffnen mussten. Dann steckte er ihnen die scharfen Schoten in den Mund oder strich sie über ihre Lippen.
Ausserdem schlug der Beschuldigte seine drei Kinder mit Stöcken, Ästen und Zweigen, die er jeweils eigens dafür abgeschnitten hatte. Mehrmals hintereinander malträtierte er so Hände, Arme, den gesamten Oberkörper sowie die Füsse und Beine seiner drei Töchter. Manchmal schlug er die Mädchen auch gegen den Kopf, verwendete einen Gürtel, eine Fliegenklatsche oder Schuhe.
Die Taten liegen teilweise weit zurück. Insbesondere, was er der ältesten Tochter angetan haben soll, ist teilweise verjährt. Er hat damit aufgehört, als sie eingeschult wurde. Mittlerweile ist sie volljährig und hat, zusammen mit ihren Geschwistern, entschieden, den Vater anzuzeigen.
Am Ende wurde der Türke verurteilt. Den Strafbefehl hat er akzeptiert. Damit ist er rechtskräftig. Die Strafe: eine bedingte (sic!) Geldstrafe von 15’000 Franken plus eine Busse von 2500 Franken und 1200 Franken Gebühren.