Kosovare ertränkt seine Ehefrau in der Badewanne. 17 Jahre Knast für Afrim T. (49)
Er tötete seine Frau in der Badewanne, nachdem er intime Bilder mit ihrem Geliebten fand. Seit Montag stand der Kosovare Afrim T. (49) vor Gericht.
Nun hat ihn das Gericht wegen des brutalen Mordes an seiner Ehefrau Shqiponja I. (†41) in Bergdietikon AG verurteilt. Er muss für 17 Jahre hinter Gitter. Eifersucht, verletzter Stolz, Habgier – diese Motive wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten im Mordprozess von Bergdietikon vor. Am ersten Prozesstag standen die Aussagen von Vater und Geschwistern des Opfers im Vordergrund. Und eine Verwandte des Opfers belastete den Beschuldigten zum Mordvorwurf.
«Sie haben sich des Mordes schuldig gemacht!», mit diesen Worten zeigte der vorsitzende Richter am Freitagnachmittag bei der Urteilsverkündung zum Tötungsdelikt von Bergdietikon AG, dass der Fall für das Gericht klar ist. Der Richter fuhr fort: «Sie haben unglaubliches Leid über Ihre Familie, die Freunde ihrer Ehefrau und ihre Arbeitskollegen gebracht.» Und weiter: «Ihre Kinder haben nicht nur ihre Mutter verloren, sondern nach so einer Tat auch den Vater.»
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren für Mord, das Richtergremium blieb im Urteil mit 17 Jahren nur knapp darunter. Dass er den Mord aus finanzieller Gier gemacht haben soll, sei nicht erwiesen, so der Richter.
In der mündlichen Begründung erklärte er, warum das Gericht auf Mord und nicht auf Totschlag, wie von der Verteidigung gefordert, entschieden hatte. «Sie haben mit grossem Kraftaufwand Ihre Ehefrau in der Badewanne unter Wasser gedrückt. In der Position hatte sie keine Chance, sich zu wehren. Sie erlebte einen sehr qualvollen und langen Todeskampf.»
Der Richter weist auch die Kritik der Verteidigung am psychologischen Gutachten ab. «Der Experte hat klar gezeigt, dass Sie schuldfähig sind und an keiner psychischen Störung leiden.» Zudem sei es dank Zeugen erwiesen, dass er nicht erst kurz vor der Tat von der Affäre seiner Frau erfahren hat. Darum könne er auch nicht eine entschuldbare heftige Gemütsbewegung geltend machen.
Die Richter sehe ein anderes Motiv: «Sie wollten Ihre Ehefrau für die Affäre bestrafen. Sie schaute nicht mehr zu ihnen auf, sondern zu einem anderen Mann. Das konnten Sie nicht ertragen.»