Am Donnerstag wurde der Prozess gegen einen knapp 40-jährigen Lateinamerikaner fortgesetzt. Er hatte jahrelang Kinder und Frauen betäubt und vergewaltigt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Haftstrafe von 15 Jahren.
Am Donnerstag fand der zweite Prozesstag gegen einen knapp 40-Jährigen statt. Der Lateinamerikaner hatte jahrelang acht Frauen und sieben Kinder betäubt, vergewaltigt und geschändet.
Aufgrund der Schwere der begangenen Taten wurde eine zweite Staatsanwältin zum Fall beigezogen. Beide plädierten am Donnerstag vor Gericht. «Den Fall, den wir heute verhandeln, behandelt abscheuliche Taten an Frauen und Mädchen», begann die erste Staatsanwältin mit ihrem Plädoyer.
Die auf dem Handy und Laptop gefundenen Bilder und Videos offenbaren laut Staatsanwaltschaft einen Blick in tiefe menschliche Abgründe. «Das war selbst für mich als erfahrene Staatsanwältin mit 20 Jahren Berufserfahrung schwere Kost», so die Staatsanwältin.
Der Beschuldigte sei insgesamt sieben Mal durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft befragt worden. «Er zeigte ein ambivalentes Aussageverhalten. Er relativierte Geständnisse, redete sein Verhalten klein oder sagte, er könne sich nicht mehr erinnern, um sich besser darzustellen und die sexuellen Missbräuche vor sich selbst zu rechtfertigen», sagte die Staatsanwältin.
In ihrem Plädoyer sagte die zweite Staatsanwältin, dass der Beschuldigte auf skrupellose Weise eine Überdosierung seiner Opfer in Kauf genommen habe: «Er nutzte mit seinem Latino-Charme das Vertrauensverhältnis der eigenen Familie, Bekannten und Freunde schamlos aus.» Ein Kind oder eine befreundete Person hinterfrage nicht, wenn ihr jemand Bekanntes ein Getränk anbiete.
«Der Beschuldigte handelte rein egoistisch und zur Befriedigung seiner eigenen sexuellen Bedürfnisse. Seine kriminelle Energie wird als hoch eingestuft, er war leider zu einigem fähig und hat vor niemandem Halt gemacht», sagte die zweite Staatsanwältin.
Die Staatsanwaltschaft forderte den Mann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à je 30 Franken zu verurteilen. Die bereits entstandene Haft sei von der Freiheitsstrafe abzuziehen. Des Weiteren wird eine Therapie, ein Landesverweis von 15 Jahren sowie ein fünfjähriges Kontakt- und Rayonverbot zu seinen Opfern gefordert.
Wenn alle Straftaten des Beschuldigten und deren Gefängnisstrafen zusammengezählt würden, komme man laut der Staatsanwältin auf insgesamt 106 Jahre Haft. «Es kann klar gesagt werden, dass einfach keine angemessene Strafe ausgeteilt werden kann. Selbst die 15 Jahre Höchststrafe erscheinen uns noch zu wenig», so die Staatsanwältin.