Der irakische IS Terrorist aus Schaffhausen änderte im Sommer 2021 seinen Namen. Das wird heftig kritisiert. Andi Kunz vom Sozialamt Schaffhausen selbst hat den Namenswechsel empfohlen.

Der irakische IS Terrorist aus Schaffhausen änderte im Sommer 2021 seinen Namen. Das wird heftig kritisiert. Andi Kunz vom Sozialamt selbst hat den Namenswechsel empfohlen.

Osamah M., der wegen IS-Gehilfenschaft eine Gefängnisstrafe verbüsst hatte, änderte 2021 seinen Namen. Das sei stossend, heisst es von links bis rechts, zumal sein neuer Name jüdisch klingt. Andi Kunz vom Sozialamt des Kantons hat den Namenswechsel empfohlen.

Der Vorfall hat immerhin ein neues Bundesgesetz zur Folge: Der verurteilte, irakische IS Terrorist Osamah M. wechselte im Sommer 2021 seinen Namen und hat neu einen, der ausgesprochen jüdisch klingt. Jüdische Organisationen reagierten entsetzt, Politikerinnen und Politiker mit Unverständnis. Der Namenswechsel sei «stossend», sagt SP-Nationalrätin Martin Munz. Der Schaffhauser Ständerat Thomas Minder (parteilos) reichte eine Motion ein mit dem Ziel, das Zivilgesetzbuch dahingehend abzuändern, dass Personen mit Landesverweis den Namen nicht mehr ändern können.

Denn der 35-jährige Iraker Osamah, der wegen IS-Gehilfenschaft im Gefängnis gesessen hatte, müsste die Schweiz verlassen, die Bundespolizei (fedpol) hält ihn für gefährlich. Weil ihm im Irak unmenschliche Behandlung droht, bleibt er hier.

In so einem Fall brauche eine Person keinen neuen Namen, welcher der Wiedereingliederung in die Gesellschaft diene, schreibt Minder im Vorstoss. Im Gegenteil: Es sei ein Sicherheitsrisiko, wenn verurteilte Straftäter wie Osamah sich einen neuen Namen zulegen und sich so quasi eine weisse Weste beschaffen könnten. Das öffentliche Interesse an Sicherheit sowie Treu und Glauben im Geschäftsverkehr überwiege hier klar vor den individuellen Interessen des Betroffenen, schreibt Minder. Parlament und Bundesrat sind gleicher Meinung, das Gesetz wird geändert.

Der Regierungsrat in Schaffhausen schweigt bis heute zu den Hintergründen des Namenswechsels. Recherchen von 20 Minuten zeigen nun, dass es die kantonale Verwaltung selber war, die sich für einen neuen Namen für Osamah eingesetzt hat. Demnach hat Andi Kunz vom Sozialamt, welches sich um Osamah kümmert, den Namenswechsel in einem Brief empfohlen. Doch warum gewährte das Amt Osamah ausgerechnet einen jüdisch klingenden Namen? Osamah selber habe diesen vorgeschlagen, sagt Tamagni.

Ständerat Hannes Germann (SVP) hat für das Vorgehen wenig Verständnis. «Bloss weil das Sozialamt keine Wohnung mehr für Osamah fand, musste man ihm keinen neuen Namen geben. Das Sozialamt hätte ihm eine staatliche Unterkunft zuweisen können. Mit dem Namenswechsel hingegen werden Vermieter und potenzielle Vermieter über die Identität des Mieters getäuscht. Das ist inakzeptabel.» Dass das Sozialamt selber den Namenswechsel empfohlen hat, erstaune ihn, sagt Germann. Mindestens hätten die kantonalen Ämter alle involvierten Behörden an einen Tisch holen und auch die jüdischen Interessenverbände anhören müssen.