Ein 22-jähriger illegal anwesender Asylbewerber, der mit einem Aufenthaltsverbot belegt ist, beging in der Berner Innenstadt mehrere Delikte. Unter anderem wurde er bei einem Mann sexuell übergriffig.
Ein 22-jähriger mehrfach vorbestrafter Asylbewerber hat trotz gegen ihn verhängtem Aufenthaltsverbot in der Innenstadt Bern mehrere Straftaten begangen. Zu seinen Vergehen zählt ein sexueller Übergriff an der Grossen Schanze. Dabei entblösste er sich vor einem Mann und forderte das Opfer auf, ihn oral zu befriedigen. Der 22-jährige wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
Ein 22-jähriger abgewiesener Asylbewerber, der in einer Asylunterkunft im Kanton Bern lebt, hat rund um den Bahnhof Bern mehrere Straftaten begangen – trotz eines gegen ihn verhängten Aufenthaltsverbots für die Berner Innenstadt. Laut einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland reicht die Liste seiner Delikte von Diebstahl bis hin zu einem sexuellen Übergriff an der Grossen Schanze.
Demnach sprach der Beschuldigte im Herbst 2024 einen Mann am Bahnhof Bern an und gab vor, Hilfe zu benötigen. Daraufhin folgte das Opfer dem 22-Jährigen in den Lift zur Grossen Schanze, «wobei dieser dem Geschädigten während der Liftfahrt unentwegt auf seinen Penis starrte», heisst es im Strafbefehl. Oben angekommen packte der Mann das Opfer am Handgelenk und führte ihn zu den Liegestühlen auf der Rasenfläche der Grossen Schanze. Dort entblösste sich der Täter, zeigte auf sein Geschlechtsteil und forderte das Opfer mit Gesten auf, ihn oral zu befriedigen. Als sich das Opfer wehrte, drückte der Täter den Kopf des Geschädigten gegen dessen Willen in Richtung seines Penis. Das Opfer konnte sich schliesslich befreien und wollte sich vom Täter entfernen. Daraufhin schlug ihm dieser jedoch mit der Faust ins Gesicht, wobei das Opfer ein Hämatom auf dem rechten Wangenknochen erlitt.
Der illegal anwesende Asylbewerber, dessen Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist, hat eine lange Liste an Delikten auf dem Kerbholz, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. Unter anderem hat er mehrmals gegen die ihm verhängte Ausgrenzung aus der Berner Innenstadt verstossen. Zudem betrat er mehrfach Geschäfte, in denen er Hausverbot hatte, und entwendete dabei verschiedene Gegenstände, darunter Alkohol und Kleidung.
Der 22-jährige Asylbewerber wurde wegen sexuellen Übergriffs, einfacher Körperverletzung, Verstosses gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG), mehrfachen Hausfriedensbruchs und mehrfachen Diebstahls schuldig gesprochen. Er wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Darüber hinaus muss der Verurteilte eine Busse von 1000 Franken sowie Gebühren in derselben Höhe bezahlen.