2022 wurde ein 28-jähriger Somalier wegen des Femizid an seiner Verlobten in Buchs SG zu 14 Jahren Haft verurteilt. Der Mörder hätte nun vor dem Kantonsgericht stehen müssen – von ihm fehlt jedoch jede Spur.
Ein 28-jähriger Somalier hat im Februar 2021 in Buchs SG seine Verlobte zu Tode geprügelt. 2022 verurteilte ihn das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland zu 14 Jahren Haft. Am Dienstag hätte der Berufungsprozess vor dem Kantonsgericht stattgefunden. Die Verhandlung wurde jedoch kurzfristig abgesagt – da der Beschuldigte unauffindbar ist.
2022 wurde der Somalier vom Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland wegen vorsätzlicher Tötung, mehrfacher schwerer Körperverletzung und mehrfacher einfacher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. «Er hat drei Stunden lang auf das Opfer eingeprügelt. Anders kann es gar nicht gesagt werden», sagte die vorsitzende Richterin damals vor dem Kreisgericht.
Der Somalier legte mit seinem Anwalt damals Berufung gegen das Urteil ein. Sein Verteidiger hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren gefordert. Am Dienstag hätte nun der Berufungsprozess vor dem Kantonsgericht St. Gallen stattfinden sollen. Wie «Blick» schreibt, wurde die Verhandlung jedoch kurzfristig und ohne Grund abgesagt. Laut den Informationen der Zeitung sei der 28-jährige Somalier untergetaucht. «Der aktuelle Aufenthaltsort des Beschuldigten ist nicht bekannt», teilte das Kantonsgericht auf Anfrage von Blick mit. Es sei deshalb ein Haftbefehl gegen den Mann ausgestellt worden.
Der somalische Täter war von Februar bis Oktober 2021 für 248 Tage in Haft. Seine Haftstrafe, zu der er verurteilt wurde, trat er aber nicht an. «Er hat das Urteil unter anderem diesbezüglich angefochten, weshalb die Freiheitsstrafe derzeit nicht vollzogen werden kann», so das Gericht weiter. Ob beim Somalier eine Fluchtgefahr bestand, musste damals das Kreisgericht entscheiden. «Ich möchte zum Ausdruck bringen, dass ich mich für jeden einzelnen Schlag schäme und ich die Tat bereue. Ich schäme mich wirklich. Ich kann nicht nachvollziehen, wie ich das machen konnte», sagte N.O. 2022 in seinem Schlusswort vor Gericht.