Ein 31-jähriger polizeibekannter Afghane griff in einem Zug der Appenzeller Bahnen einen 71-jährigen Rentner brutal an und hörte erst auf als andere Passagiere eingriffen.

Drei Männer aus Nordafrika erbeuteten bei insgesamt 170 Raubzügen 420'000 Franken. Dabei entstand ein Sachschaden von rund 70'000 Franken. Nun konnten sie gefasst und verhaftet werden.

In einem Zug der Appenzeller Bahn kam es zu einem brutalen Angriff auf einen Rentner (71). Wie nun bekannt wurde, fiel der mutmassliche Täter, ein vorläufig aufgenommener Afghane (31), schon mehrfach durch gewalttätigte Aktionen auf.

Ein 31-jähriger Afghane griff in einem Zug der Appenzeller Bahnen einen 71-jährigen Rentner brutal an. Der Asylsuchende aus Afghanistan war der Polizei bereits bekannt und fiel mehrfach durch gewalttätige Aktionen auf. Trotz mehrerer Vorfälle war der Mann nicht verurteilt und konnte sich frei bewegen.

Der brutale Angriff eines 31-jährigen Afghanen auf einen 71-jährigen Rentner in einem Zug der Appenzeller Bahnen schockiert: Der Schläger prügelte unvermittelt auf sein Opfer ein, bis dieses benommen und verletzt am Boden lag. Erst nach dem Eingreifen von anderen Passagieren liess er vom Rentner ab.

So war der mutmassliche Angreifer der Polizei bereits bekannt, wie die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden bestätigt. Dabei handelt es sich gemäss Informationen des «Tagblatts» um einen vorläufig aufgenommenen (Status F) Afghanen, der bisher nicht verurteilt wurde. Dies trotz der Aussage der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden, wonach die Polizei bereits «ein gutes halbes Dutzend Mal» mit dem Mann zu tun hatte.

«Dabei handelte es sich um Belästigungen bis hin zu versuchten Körperverletzungen», schreibt die Kantonspolizei Appenzell in einer Stellungnahme gegenüber dem «Tagblatt». Trotzdem konnte sich der 31-jährige Afghane offenbar weiterhin im öffentlichen Raum aufhalten, was Fragen aufwirft.

Unklar bleibt, ob die Gefährlichkeit des Mannes für die Öffentlichkeit bisher genügend abgeklärt wurde. Oder ob bereits gültige Strafbefehle oder rechtskräftige Verurteilungen gegen ihn vorliegen. Eine entsprechende Anfrage des «Tagblatts» beantwortete die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden nicht; man könne aufgrund der laufenden Untersuchung keine Angaben machen. Auch blieb unbeantwortet, ob und inwiefern die Tat den Aufenthaltsstatus des Mannes beeinflussen wird.