Eine Prostituierte aus Kolumbien hat drei Personen beschuldigt, sie im Juni 2019 aus dem Fenster gestossen zu haben. Die Anschuldigungen waren falsch und die Kolumbianerin wurde angeklagt.

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Das Bezirksgericht Zürich hat eine Transfrau aus Kolumbien vom Hauptvorwurf der falschen Anschuldigung freigesprochen. Sie wird aber wegen Sozialhilfebetrugs des Landes verwiesen.

Die heute 38-jährige kolumbianische Transfrau war im Juni 2019 an der Hohlstrasse im sogenannten Bermudadreieck im Kreis 4 aus dem 2. Stock eines Hauses 9,5 Meter in die Tiefe gefallen. Sie blieb schwer verletzt mit Beinbrüchen auf einer Garageneinfahrt liegen. Sie war zuvor in der Wohnung einer Brasilianerin zu Besuch gewesen. Mit dabei waren noch ein Barbetreiber und eine weitere Transfrau, beide ebenfalls aus Brasilien. Die vier Leute feierten und konsumierten viel Alkohol, Kokain und Cannabis.

Im Spital sagte die Verletzte, dass sie von den drei anderen Partyleuten aus dem Fenster gestossen worden sei. Diese hatten die Wohnung aber verlassen, ohne sich um die Schwerverletzte zu kümmern und wurden später wegen versuchter vorsätzlicher Tötung für je 76 Tage in U-Haft gesetzt. In der Untersuchung stellte sich aber heraus, dass die Anschuldigungen haltlos waren.

In der Folge wurde gegen die Transfrau aus Kolumbien ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung, Freiheitsberaubung – wegen der U-Haft der drei Anwesenden – und Sozialhilfebetrugs eröffnet. Denn die Beschuldigte arbeitete als Prostituierte und bezog zusätzlich Sozialhilfe. Die drei anderen Partyleute wurden später wegen Unterlassung der Nothilfe zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Der Verteidiger der Kolumbianerin plädierte auf einen vollumfänglichen Freispruch. In der Anklageschrift würde es keine Belege geben, dass seine stark betrunkene und unter Drogen stehende Mandantin wider besseres Wissen gehandelt habe. «Der Sachverhalt bleibt unklar.» Beim Sozialhilfebetrug handle es sich lediglich um eine geringe Summe. Eine Landesverweisung sei für die Transfrau nicht zumutbar. «Sie wäre an Leib und Leben gefährdet.»

Der Staatsanwalt verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine fünfjährige Landesverweisung. Er sagte, dass es im nun bereits über fünf Jahre andauernden Verfahren nur Verliererinnen und Verlierer gegeben und dieses den Staat enorme Summen gekostet habe. Zum Landesverweis sagte der Staatsanwalt, dass die Beschuldigte kaum Deutsch spreche, in der Schweiz nicht integriert sei und es sich nicht um einen Härtefall handle: «Kolumbien ist bezüglich LGBT-Rechte eines der fortschrittlichsten Länder in Südamerika.»