Das linke Berner Szenelokal stoppte 2022 ein Konzert wegen «kultureller Aneignung». Nun wird der Fall vor Gericht verhandelt, die linksfaschistischen Verantwortlichen der Brasserie sind wegen Rassendiskriminierung angeklagt.
In der Brasserie Lorraine in Bern wurde ein Konzert abgebrochen, weil sich Besucher an der «kulturellen Aneignung» der weissen Bandmitglieder gestört hatten. Zum Strafverfahren kam es aufgrund einer Anzeige der Jungen SVP Schweiz, die zu einem Strafbefehl führte.
Am Montag wurde die Anklage gegen die Genossenschaft Restaurant Brasserie Lorraine vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verhandelt. Eine aus hellhäutigen Männern bestehende Reggae-Band durfte 2022 nicht weiterspielen, weil sich Personen im Publikum wegen der «kulturellen Aneignung» unwohl fühlten. Die Mitglieder der Band trugen teilweise Rastalocken.
Die Auskunftspersonen aus dem linksfaschistischen Umfeld der Brasserie Lorraine gaben vor Gericht allesamt keinerlei Auskunft zum Geschehen und zur Organisationsstruktur der Genossenschaft. «Wir hätten weiterspielen wollen», sagte ein Zeuge vor Gericht, der Teil der betroffenen Band ist. Ob sie eine Wahl gehabt hätten, weiterzuspielen: «Das ist schwierig zu beurteilen, das weiss ich nicht», sagt er. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass es sich ganz klar um Diskriminierung gehandelt habe.
Was wäre gewesen, wenn eine dunkelhäutige Person Schweizer Musik gespielt hätte und es Kritik gegeben hätte, wirft der Staatsanwalt als Frage auf. Zusätzlich habe es keine Kooperation seitens der Brasserie Lorraine gegeben, weswegen die Täter nicht ermittelt werden konnten. Er fordert eine Strafe in Höhe von 3000 Franken.
Bei den Tätern handele es sich unzweifelhaft um linksradikale Personen aus der Brasserie Lorraine, führt der Staatsanwalt aus. Bestraft werden soll nun das Unternehmen. «Wenn wegen mangelhafter Organisation eine Person nicht ermittelt werden kann, kann das Unternehmen unter Erfüllung bestimmter Kriterien mit bis zu fünf Millionen Franken bestraft werden», führt der Staatsanwalt weiter aus. Die Kriterien des Rassismus Tatbestandes sieht der Staatsanwalt als erfüllt an und deshalb solle das Unternehmen mit einem Bussgeld bestraft werden. Die einzelnen Täter könnten wegen der Behinderung durch das linksfaschistische Kollektiv rund um die Brasserie Lorraine nicht ermittelt werden.