Weihnachten 2017 tötete ein damals 21-jähriger Brasilianer den Obdachlosen Georg Conzett auf der Dreirosenanlage. Jetzt wird seine Verwahrung beantragt.
Im Dezember 2017 wurde auf der Basler Dreirosenanlage der wohnungslose Georg Conzett ermordet. Der Täter, ein junger Brasilianer, beging den Mord im psychotischen Wahn unter Drogeneinfluss.
Am 21. Dezember riss der damals 21 Jahre junge Brasilianer V.O.* im religiösen Wahn kaltblütig Georg Conzett mit mehreren Messerstichen aus dem Leben. Der Mörder wurde ein knappes Jahr später vom Basler Strafgericht schuldunfähig erklärt und musste eine Therapie in einer geschlossenen forensischen Anstalt antreten. Der Obdachlose lebte seit Jahren auf der Basler Dreirosenanlage und war trotz seiner schwierigen Lebensumstände im Quartier gleichermassen beliebt wie geachtet. Der Basler Autor Armin Biehler hat Georgs Leben im bewegenden Theaterstück «Mord 4057» im Sommer 2020 nachgezeichnet. Er unterhielt sich noch am Abend der Schicksalsnacht mit Georg.
Nur Stunden bevor V.O. kam, um den Ungläubigen zu richten, der sich um keinen Preis vom jungen Mann, der sich in göttlicher Mission wähnte, bekehren lassen wollte. Die Massnahmen wurde Ende Oktober 2023 infolge Aussichtslosigkeit abgebrochen, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht. Beim Täter wurde eine schwere paranoide Schizophrenie diagnostiziert. In Verbindung mit einer durch Cannabinoide induzierten Störung geriet er in einen religiösen Wahn, der schliesslich im Mord gipfelte.
Nach fünf Jahren in einem multimodalen therapeutischen Setting hat sich V.O. «nicht von seinen religiösen Grössenideen distanziert», wie es im Bericht von Forensikerin Karen Fürstenau heisst. Sie stellt ihm im Falle einer bedingten Entlassung eine äusserst schlechte Legalprognose. Diese wäre nach fünf Jahren möglich. Die Massnahme könnte aber auch verlängert werden, wenn Aussicht auf Therapieerfolg bestünde.
Aufgrund des hohen Rückfallrisikos für schwere Gewaltdelikte gegenüber Zufallsopfern überwiege das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit gegenüber den Freiheitsrechten von V.O. deutlich. Zum Schutz der Öffentlichkeit sei die Anordnung der Verwahrung gestützt auf den Therapiebericht der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel und des Gutachtens von Fürstenau deshalb gerechtfertigt.